Ablauf einer Mediation
Zumeist ist beispielsweise im Familienrecht als Erstes der Unterhalt für die Kinder und den betreuenden Elternteil zu klären. Manchmal gelingt es bereits
in der zweiten Sitzung eine vorläufige Regelung für den Unterhalt zu finden,
sodass keine Klage bei Gericht erfolgen muss.
- In einer ersten Sitzung werden die Parteien über die Grundsätze der Mediation informiert. Der Mediationsvertrag, den die Parteien und der Mediator/in abschließen, wird besprochen. So wird eine Verbindlichkeit erreicht.
- In der nächsten Sitzung werden die Sachthemen behandelt. Jede Partei teilt mit, welche Streitfragen geklärt werden müssen und welchen Stellenwert die jeweilige Frage hat. Es wird verhandelt, mit welchem Thema begonnen wird und eine Prioritätenliste erstellt. Zumeist ist als Erstes der Unterhalt für die Kinder und den betreuenden Elternteil zu klären. Manchmal gelingt es bereits in der zweiten Sitzung eine vorläufige Regelung für den Unterhalt zu finden, sodass keine Klage bei Gericht erfolgen muss.
- In weiteren Sitzungen werden die gesammelten Streitthemen der Reihe nach behandelt. Wichtig ist dabei, dass die Mediation nur stattfindet, wenn beide Parteien anwesend sind. Der Mediator/in spricht nicht mit einer Partei alleine.
Am Ende jeder Sitzung werden Zwischenergebnisse festgehalten, sodass der zu regelnde „Berg“ immer kleiner wird. Der Mediator/in schreibt über jede Stunde ein Protokoll und hält insbesondere die Zwischenergebnisse verbindlich fest. Nach Abschluss der Mediation wird das Endergebnis in einer Vereinbarung festgehalten.
Diese Vereinbarung wird dann bei Gericht protokolliert oder von einem Notar beurkundet und wird somit verbindlich.
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